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Baustelle

Baurecht und Architektenrecht

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei stehen Werklohn- und Architektenhonorarstreitigkeiten im Vordergrund.

Das Wichtigste in Kürze

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei stehen Werklohn- und Architektenhonorarstreitigkeiten im Vordergrund.

Im Baurecht wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. 

Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit - das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.

Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeit geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert. 

 

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, sowie Architektenverträgen

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten

  • Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen und Vertragsstrafen

  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung

Das private Baurecht mit seinen unzähligen Problemgestaltungen hat sich jenseits des übrigen Werkvertragrechts zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für die Beteiligten ein nahezu unüberschaubares Konfliktpotential bietet. Daher ist im Rahmen von Baustreitigkeiten eine fundierte Rechtskenntnis des Rechtsanwalts erforderlich, die wir Ihnen bieten können.

Ansprechpartner

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Eric Botero Gomez

Rechtsanwalt

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