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Kirchen-Altar

KIRCHLICHES ARBEITSRECHT

Unsere Arbeit ist mehr als nur eine Tätigkeit: Sie gibt uns eine professionelle Aufgabe und inspiriert und erfüllt uns, bietet Sicherheit und Zufriedenheit — im besten Fall. Drohen Unstimmigkeiten oder Eskalation, beraten und begleiten wir Sie, damit Sie Ihre Selbstzufriedenheit am und durch den Arbeitsplatz wiedergewinnen.

Das Wichtigste in Kürze

Das kirchliche Arbeitsrecht hegt gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht zum Teil erhebliche Besonderheiten. Es regelt nicht nur die Anstellung und die Rechte von Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen, sondern berücksichtigt auch die besonderen Werte und Überzeugungen der Kirche. 

So unterliegen Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen oftmals besonderen Loyalitäts- und Treuepflichten, die sich auf das persönliche Verhalten und die öffentliche Darstellung der eigenen Überzeugung beziehen. Zudem gibt es in kirchlichen Einrichtungen spezielle Gremien und Strukturen, welche die Mitbestimmung der Mitarbeiter(vertretung) betreffen. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Verständnis dieser Anforderungen und Durchsetzung der Mitwirkungsrechte.

Zudem organisieren wir maßgeschneiderte Schulungen für Mitarbeitervertretungen, bei deren Durchführung wir an bereits vorhandenes Wissen anknüpfen und gerne gemeinsam erarbeiten, wie dieses möglichst effektiv im Rahmen der Gremienarbeit eingesetzt werden kann.

 

Ob Sie als Mitarbeiter/in, Dienstgeber oder Mitarbeitervertretung in einer kirchlichen Institution tätig sind; wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ansprechpartner

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Alexandra König LL.M.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Julia Johannsmann

Rechtsanwältin

Informationen & Leistungen im Detail

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in individualrechtlichen Angelegenheiten

  • Schulungen von Mitarbeitervertretungen zu den Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht 

  • Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen

  • Vertretung in Verfahren vor dem kirchlichen Arbeitsgericht

  • Beratung und Vertretung bei Einrichtungsänderungen

  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen

  • Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle

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