
VERTRETUNG VON BETRIEBSRÄTEN
Das Wichtigste in Kürze
In der heutigen Arbeitswelt sind Betriebsräte / Mitarbeitervertretungen / Personalräte ein unverzichtbarer Bestandteil für die Vertretung der Interessen der Mitarbeitenden. Sie stehen für Mitbestimmung, faire Arbeitsbedingungen und eine positive Unternehmenskultur. Doch die Herausforderungen, vor denen Betriebsräte stehen, sind vielfältig und oft komplex.
Hier bieten wir unsere umfassende rechtliche Unterstützung an: Wir betreuen sämtliche Kollektivorgane eines Betriebes und begleiten sie mit unserem Fachwissen, unabhängig davon, ob es um die Gründung des Betriebsrates, mitbestimmungsrechtliche Angelegenheiten, Betriebsänderungen oder Verhandlungen oder Konflikte mit dem Arbeitgeber geht.
Gerne organisieren wir auch maßgeschneiderte Schulungen für Betriebsräte, um Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten weiterzubilden, und helfen Ihnen, Ihr Wissen effektiv einzusetzen.
Ansprechpartner
Dr. Michael Heintz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexandra König LL.M.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Julia Johannsmann
Rechtsanwältin
Informationen & Leistungen im Detail
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Beratung in allen mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten
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Beratung, Planung und Durchführung von Betriebsratsgründungen, Gründungen von MAVs und Personalräten
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Planung, Erstellung und Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen / Dienstvereinbarungen / Kollektivregelungen
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außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten / Beschlussverfahren
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Vertretung in Mediation-, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
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Beratung und Vertretung bei Betriebs- / Einrichtungsänderungen