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Image by Romain Dancre

ZIVIL- UND VERTRAGSRECHT

Im Zivil- und Vertragsrecht befassen wir uns mit Ihren Fragen zu privatrechtlichen Rechtsgeschäften. Wir prüfen, ob ein Anspruch entstanden ist oder verletzt wurde. Außerdem unterstützen wir Sie unter anderem bei der Abwicklung von Schadensfällen, der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen, der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie der Erstellung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Das Wichtigste in Kürze

Das allgemeine Zivilrecht betrifft fast jede Person, denn es bezeichnet die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die für alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte gelten. 

Das allgemeine Zivilrecht enthält die wichtigsten Regelungen für die am häufigsten geschlossenen Verträge, wie z. B.:

  • Kaufverträge

  • Darlehensverträge

  • Mietverträge oder Werkverträge

 

sowie

  • zur Haftung für Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person entstehen.

 

Im allgemeinen Zivilrecht befassen sich unsere Fachanwälte schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen dahingehend, ob beispielsweise durch:

  • Gewährleistung

  • Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung,

  • Kündigung, Schadenersatz,

  • oder Beseitigungsansprüche

 

ein Anspruch entstanden ist. Außerdem können Rechtsansprüchen

  • die Verletzung einer vertraglichen Pflicht (u. a. Mängel an gekauften, im Internet oder Versandhandel bestellten Sachen; Verzug bei der Abnahme einer Leistung; Verzug bei Zahlungen etc.) 

  • oder die Verletzung einer gesetzlichen Pflicht

zugrunde liegen. In allen Fällen begleiten Sie unsere Anwälte.

Ansprechpartner

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Pascal Meiser

Rechtsanwalt

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Eric Botero Gomez

Rechtsanwalt

Informationen & Leistungen im Detail

Unsere Teilrechtsgebiete

  • Kaufrecht

  • Mietrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Reisevertragsrecht

  • Darlehensvertragsrecht

  • Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Haftungsrecht & Schadenersatz

Leistungen

  • Abwicklung von Schadensfällen

  • Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Erstellung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

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